Wir stellen nicht erst seit unserem Einzug 2011 in die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung fest, dass es in Pfung­stadt viel zu tun gibt. Wir wurden seit dem nur in dieser Annahme bestätigt.

Wenn man sich die letzten 30 Jahre anschaut, hat die ehemaligen führenden Kreisstadt "Pfungstadt" einen Abschwung bis zum aktuellen dritten Platz er­lit­ten und steht bei anderen Bewertungen, z.B. IHK-Report auf den letzten Plät­zen.

So etwas kann man nur politisch ändern. Und dafür sind wir angetreten.

Wenn auch Sie Lust und Zeit haben sich ehrenamtlich politisch zu betätigen, freuen wir uns über Ihre Mit­gliedschaft bei uns. Wie das geht und was zu be­ach­ten ist, steht in den nächsten Infos.

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Grundsätze der "Un­ab­häng­igen Bür­ger Pfung­stadt (UBP)"

Einen Mitgliedsantrag down­loa­den und später per Post ab­schicken.



Öffnen Sie einen der nachstehenden Reiter, um weitere Informationen zu erhalten.

Wer Mitglied der UBP werden möchte, füllt eine Beitrittserklärung aus und sendet diese an unsere Geschäftsstelle/Fraktionsbüro an die nachfolgende Adresse:

UBP Unabhängige Bürger Pfungstadt
c/o John Kraft
Obergasse 17
64319 Pfungstadt

Hier auf dieser Seite finden Sie einen Link zu einem PDF-Dokument, welches Sie sich ausdrucken können. Füllen Sie dieses Formular bitte handschriftlich aus und schicken Sie es uns per Post.

UBP Unabhängige Bürger Pfungstadt
c/o John Kraft
Obergasse 17
64319 Pfungstadt

Nein.

Die UBP finanziert sich seit ihrer Gründung ganz überwiegend aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Bei den Mitgliedsbeiträgen gilt ein einfaches und überschauliches Prinzip.

Die Mitgliedsbeiträge sind gültig ab 01.01.2025

  • Ein Vollzahler bezahlt 80,00€ pro Jahr

  • Ein Paar bezahlt 110,00€ pro Jahr (entspricht 55,00€ pro Vollzahler)

  • Ermäßigt ist der Betrag von 40,00€ pro Jahr. Er gilt für Schüler*innen, Azubis, Studierende und für Personen, die bei Beantragung der Mitgliedschaft eine ausreichende Begründung abgeben.


Darüber hinaus gibt es bei berechtigter Begründung (Entscheidung durch den Vorstand) die kostenfreie Mitgliedschaft. Diese wird jährlich neu festgelegt.

Wer Mitglied werden will, muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.